Nutzungsbedingungen cidaas ID validator

für die Nutzung der Cloud-Software cidaas ID validator

Version 2022-02-01 / Stand 01.02.2022

  1. Anbieter / Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
    1.1. Die Cloud Software cidaas ID validator (im Folgenden „cidaas ID validator“, „cidaas“ oder „Software“) wird angeboten von der Widas ID GmbH, Maybachstraße 2, D-71299 Wimsheim, vertreten durch die Geschäftsführer Sadrick Widmann und Yael Widmann, Telefon: +49 (0)7044 / 95103-100 (im Folgenden „Anbieter“ oder „Widas“). Widas bietet mit cidaas ID validator eine Cloud-Software-Lösung für ein eIDAS konformes digital Onboarding (digitale Identifikation des Nutzers) an.
    1.2. Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten gegenüber allen Nutzern von cidaas (im Folgenden: „Nutzer“). Sie regeln das Nutzungsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer hinsichtlich aller vereinbarter Verträge und Leistungen.
    1.3. Diese AGB gelten ausschließlich; Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Nutzers unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt oder, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Nutzers die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführt. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt unberührt. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt unberührt.
    1.4. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Beginn der Nutzung von cidaas ID validator stimmt der Nutzer der ausschließlichen Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu.
    1.5. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Registrierung aktuelle Version der Nutzungsbedingungen, welche auch immer auf der Website www.cidaas.de einsehbar und ausdruckbar zur Verfügung steht.
    1.6. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB.
    1.7. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Vertragspartner der diesen AGB zugrunde liegenden Verträge und Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich Gewerbetreibende bzw. Unternehmer (§ 14 BGB). Der Nutzer versichert mit Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Vertragsgegenstand / Leistungen / Funktionalitäten / Erreichbarkeit
    2.1. Der Anbieter stellt dem Nutzer nach Vertragsschluss für die Dauer des Vertrages die Möglichkeit zur Verfügung, dass seine Endkunden auf die Cloud-Software-Lösung cidaas ID validator in der jeweils aktuellen Version online zuzugreifen und die dort zur Verfügung stehenden Funktionalitäten und Leistungen nutzen können. Der Funktionsumfang von cidaas ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Anbieters.
    2.2. Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Eine vertragliche Beziehung zu Dritten, wie beispielsweise Endkunden des Nutzers gibt es nicht. Der Anbieter stellt lediglich die Funktionalitäten zur Ermöglichung der eIDAS konformen Identifikation von Personen, dessen Login, Einwilligungsmanagement beim Nutzer selbst zur Verfügung. Es ist daher ausschließlich Pflicht des Nutzers, die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen im Hinblick auf die konkrete Nutzung der Funktionalitäten in eigener Verantwortung zu erfüllen. Der Nutzer hat daher bspw. sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten seiner Endkunden an ihn und an den Anbieter zur Durchführung der Funktionalitäten rechtmäßig und zulässig ist.
    2.3. cidaas ID validator führt folgende Schritte durch, um die Identität einer natürlichen Person online zu verifizieren, mit ähnlicher Sicherheit wie beim Video Ident Verfahren.
    2.3.1 Überprüfung, dass es sich um ein gültiges Identitifkationsdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) handelt
    2.3.2. Überprüfung der Zugehörigkeit des Identitifkationsdokument zu der zu identifizierenden Person
    2.3.3. Liveness Detection der Person
    2.3.4. Überprüfung, dass die zuvor spezifizierte und zu validierende Person dieselbe ist.
    2.4. Der Nutzer erhält mit dem Erwerb von cidaas ID validator ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches und zeitlich auf die Dauer der Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht (Abonnement) die Version bestimmungsgemäß zu nutzen.
    2.5. Widas ID führt alle 24 Monate ein externes Audit durch die Konformitätsbewertungsstelle für den cidaas ID validator durch. Der Status wird durch die Bundesnetzagentur überwacht.
    2.6. Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch darauf, dass kostenlose Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten bestehen, bestehen bleiben oder zukünftig eingerichtet werden. Kostenlose Nutzungsmöglichkeiten und Funktionalitäten können jederzeit unangekündigt angepasst, angepasst oder eingestellt werden.
    2.7. Der Anbieter kann jederzeit den Zugang zu den Leistungen vorübergehend beschränken oder unterbrechen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern und in der Abwägung die schutzwürdigen Interessen des Nutzers nicht überwiegen. Wenn möglich, wird der Anbieter den Nutzer unverzüglich in Textform über eine bevorstehende Leistungsbeschränkung informieren.
    2.8. Der Anbieter gewährleistet für die kostenfreie Nutzung von cidaas ID validator keine bestimmte Erreichbarkeit. Der Anbieter ist bemüht ein Höchstmaß an Erreichbarkeit im Rahmen seines Einflussbereichs zu ermöglichen. Im Rahmen der Nutzung von kostenpflichtigen Diensten gewährleistet der Anbieter die Verfügbarkeit im Rahmen seines eigenen Einflussbereichs unter der Maßgabe, dass ggf. geringfügige Zeiträume der Nichtverfügbarkeit bzw. der Beeinträchtigung zum Zwecke der Wartung des Systems nicht auszuschließen sind. Der Anbieter wird die Durchführung solcher Wartungsmaßnahmen, soweit möglich und zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Sollte aufgrund einer solchen Wartungsarbeit voraussehbar eine Nichtverfügbarkeit von über einer Stunde Dauer drohen, so wird der Anbieter dies vorab auf der Website www.cidaas.de oder per E-Mail bekannt machen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit des Internet insgesamt oder der zur Verbindungsherstellung zum Service des Anbieters erforderlichen Infrastruktur Dritter (Access-Provider, Backbones, DNS-Server o.ä.) und kann daher für solche Umstände auch nicht haften. Im übrigen gilt das zwischen Anbieter und Nutzer vereinbarte Service Level Agreement (SLA) – gültig seit.
    2.9. Ein Anspruch auf Updates oder Anpassungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus besteht nicht.
    2.10. Der Identifikationsprozess nach eIDAS beschränkt sich auf geeignete Identitätsdokumente (gem. „Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ Art. 5 Anforderungen an geeignete Identitätsdokumente)
    2.11. Das veröffentlichte Practices Statement der cidaas ID validator wird angewandt.
    2.12. Der Anbieter verfügt über ein HelpDesk, über das der Nutzer Support und Beschwerden (Incidents) melden kann. Über ein Incident Management Tool wird der Anbieter alarmiert, sodass in der im SLA definierten Zeit auf die Anfragen reagiert wird. Die genauere Spezifikation zur Erreichbarkeit des Helpdesk bzw. der Hotline sind dem SLA zu entnehmen.
  3. Registrierung / Vertragsschluss
    3.1. Für die Nutzung von cidaas ID validator ist die Registrierung eines Benutzerkontos (Account) erforderlich. Über dieses Benutzerkonto wird auch der Zugang zu den bestellten Leistungen im Webportal gesteuert. Die Registrierung beim Anbieter führt zum Vertragsschluss hinsichtlich der vom Nutzer gewählten Version bzw. des Abonnements und zur Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen in den Nutzungsvertrag.
    3.2. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Sie stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer dar. Eine Bestellung ist nur verbindlich, wenn der Anbieter sie bestätigt oder ihr durch Erbringung der Leistung nachkommt.
    3.3. Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung des Nutzers einerseits (=Angebot) und Ausführung oder Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter (=Annahme) andererseits.
    3.4. Soweit Angestellte des Anbieters vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung des Anbieters schriftlich bestätigt werden.
    3.5. Der Inhalt des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ergibt sich aus dem Gegenstand der Bestellung, insbesondere der betreffenden Software-Version und dem genannten Preis, der Leistungsbeschreibung für cidaas sowie diesen AGB
  4. Pflichten & Zusicherungen des Nutzers
    4.1. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten und Informationen wahr sind, er keine falschen oder irreführenden Angaben macht, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig bzw. voll geschäftsfähig ist bzw. mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters handelt und, dass er die entsprechende Berechtigung (Vertretungsmacht) besitzt, um im Namen der Firma, des Unternehmens, der juristischen Person handeln zu dürfen, für welche der Account angelegt wird bzw. die Vertragsschlüsse erfolgen. Die vertretene Firma wird in diesen AGB stets gleichermaßen als „Nutzer“ bezeichnet, wie die für sie handelnde Person. Der Nutzer verpflichtet sich, alle in dieser Ziffer getätigten Zusicherungen gegenüber dem Anbieter auf Anfrage nachzuweisen. Ändern sich die betreffenden Daten nach der Anmeldung, hat der Nutzer die Daten unverzüglich zu aktualisieren. Der Anbieter ist berechtigt, Accounts zu sperren oder zu löschen, wenn sich angegebene Daten, die für die Vertragsabwicklung bzw. die Erbringung und Durchführung der geschuldeten Leistung wesentlich sind, als unwahr herausstellen sollten oder der berechtigte Verdacht besteht, dass solche Daten unwahr sind. Der Anbieter gibt dem Nutzer vor einer Sperrung oder Löschung des Accounts, soweit möglich und dem Anbieter zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme).
    4.2. Der Nutzer verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
    4.3. Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf cidaas durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Programme zum Schutz vor Schadsoftware einzusetzen. Der Nutzer ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Das vom Nutzer gewählte Passwort muss nach dem Stand der Technik sicher sein. Weiß der Nutzer oder hat er Anlass zu vermuten, dass Dritte in den Besitz der Zugangsdaten gelangt sind, hat er dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter hat keine Möglichkeit das Passwort einzusehen.
    4.4. Der Nutzer ist verpflichtet erkennbare Mängel unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen und seine Hard- und Software auf dem aktuellen Stand der Technik (insbesondere Sicherheitssoftware und Browser) zu halten.
    4.5. Dem Nutzer ist es untersagt, durch nicht zweckgemäße Verwendung der Software oder durch Nutzung in nicht vorgegebener Art und Weise die bereitgestellten Dienste zu missbrauchen oder deren Funktionalität zu verändern oder einzuschränken.
    4.6. Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Nutzer selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von cidaas erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
    4.7. Der Nutzer hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der Software von seinen Endkunden (nutzende Personen des ID validators) und von ihm selbst erhoben und von ihm bzw. vom Anbieter vereinbarungsgemäß verarbeitet werden, rechtmäßig und zulässig erhoben und verarbeitet werden. Sollte der Anbieter als Auftragsdatenverarbeiter solcher Daten Ansprüchen Dritter (bspw. von betroffenen Personen oder von Aufsichtsbehörden) ausgesetzt sein, so stellt ihn der Nutzer vollumfänglich von solchen Ansprüchen frei.
    4.8. Der Nutzer verpflichtet gem. „Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ Abs. 8 „Meldung von mutmaßlichen Betrugsfällen“ diese im Admin-Dashboard einzustellen. Der cidaas ID validator ermöglicht damit eine Meldung an tsp-incidents@bnetza.de.
    4.9. Die Dekompilierung der Software ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.
  5. Technische Voraussetzungen
    5.1. Um die Software nutzen zu können muss der Endkunde (nutzende Person des ID validators) des Nutzers eine marktübliche Internetverbindung und einen gängigen Internet-Browser haben bzw. muss programmatisch die Web APIs von cidaas nutzen.
    5.2. Es obliegt im Übrigen dem Nutzer, sich vor dem Erwerb der Software darüber zu informieren, ob die von ihm verwendete Hard- und Software eine Nutzung der Software ermöglicht. Eine Kompatibilität von cidaas mit bestimmter Hard- oder Software beim Kunden wird vorbehaltlich einer abweichenden Zusicherung des Anbieters in Textform nicht geschuldet.
    5.3. Der Anbieter weist darauf hin, dass bei dem Abruf von Leistungen über das Internet unter Benutzung einer entsprechenden Internet- bzw. Telekommunikations- Verbindung eventuell zusätzliche Verbindungskosten für den Endkunden (nutzende Person des ID validators) des Nutzers entstehen können. Derartige Kosten richten sich allein nach den jeweiligen Bestimmungen des Vertrages des Endkunden (nutzende Person des ID validators) mit seinem Internet- bzw. Serviceprovider.
  6. Abonnements / Laufzeiten
    6.1. Die Abonnements haben in der Regel keine feste Laufzeit. Sie laufen vielmehr auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag über das Abonnement endet, wenn der Anbieter oder der Nutzer das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Folgemonats in Textform (also zumindest per E-Mail) kündigt.
    6.2. Die jeweils für das Angebot geltende Vertragslaufzeit bzw. das betreffende Abonnement- Modell ist der jeweiligen Angebotsdarstellung zu entnehmen.
  7. Preise und Zahlungsbedingungen
    7.1. Die Preise der einzelnen Angebote folgen aus der jeweiligen Angebotsdarstellung.
    7.2. Die Preise für Abonnements bestimmter Versionen können sich während des Laufs eines Abonnements verringern oder erhöhen. Solche Veränderung betreffen nicht die bestehenden Vertragsbeziehungen.
    7.3. Die angegebenen Preise verstehen sich sämtlich exkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten fallen nicht an.
    7.4. Die Laufzeit eines Abonnements lässt sich nicht unterbrechen. Daher kommt auch keine Erstattung von Abonnementgebühren für solche Unterbrechungen in Betracht.
    7.5. Der Anbieter bietet gegebenenfalls verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an (z.B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Paypal, Zahlung über iTunes, über Google Checkout oder andere zentrale Login- und Bezahldienste), ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein. Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungsdiensteanbieter (z.B. PayPal) gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungsdiensteanbieters; gegebenenfalls muss der Nutzer zudem über ein Benutzerkonto bei dem Zahlungsdiensteanbieter verfügen.
    7.6. Der Nutzer erhält nach einem Kauf eine Rechnung über die bestellten Leistungen in elektronischer Form an die von ihm genannte E-Mail-Adresse.
    7.7. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Nutzer innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Nutzer genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
    7.8. Soweit der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder geleistete Beträge zurückgebucht bzw. zurückbelastet werden, ist der Anbieter, unbeschadet weitergehender Ansprüche, berechtigt, den Zugang des Nutzers zu cidaas zu sperren. Gleicht der Nutzer die offen Forderung aus, wird der Zugang wieder entsperrt.
  8. Nutzungsrechte an der Software
    8.1. Die Nutzung der Software ist für alle unter 8.5. Sämtliche Kennzeichenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an der Software selbst, den einzelnen grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen alleine dem Anbieter zu und dürfen ohne vorherige Zustimmung  des Anbieters in Textform nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst wie verwertet werden.
    8.2. Andere oder weitergehende Nutzungen und Verwertungen sind unzulässig und rechtswidrig. Der Anbieter räumt dem Nutzer solche anderen oder weitergehenden Nutzungsrechte nicht ein.
    8.3. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Schranken (z.B. des Urheberrechts) gelten die Regelungen der Ziffern 9.1. bis 9.2. auch für alle einzelnen Bestandteile sowie Teile der Software, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen (z. B. leistungsschutzrechtlichen) Schutz.
    8.4. Der Anbieter behält sich vor, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der Nutzer entgegen den Ziffern 9.1. bis 9.3. gehandelt oder Dritten unbefugt die Nutzung oder Verwertung der Software oder Teilen hiervor ermöglicht hat.
    8.5. Sämtliche Kennzeichenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an der Software selbst, den einzelnen grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen alleine dem Anbieter zu und dürfen ohne vorherige Zustimmung  des Anbieters in Textform nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst wie verwertet werden.
  9. Sperrung bzw. Löschung von Accounts durch den Anbieter
    9.1. Der Anbieter ist berechtigt, den Account de vorübergehend mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    9.2. Der Anbieter ist des Weiteren zur Sperrung eines Accounts berechtigt, wenn der Nutzer schuldhaft gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
    9.3. Der Anbieter wird die Belange des Nutzers, insbesondere vor dem Hintergrund der Schwere des Verstoßes bei seiner Entscheidung angemessen berücksichtigen und dem Nutzer soweit möglich eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen, bevor der Account gesperrt wird. In der Aufforderung zur Stellungnahme wird der Anbieter den Nutzer darauf hinweisen, dass eine Löschung des Accounts droht, wenn der Nutzer nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt oder die Pflicht- oder Rechtsverletzung nicht unverzüglich beseitigt. Die Sperre ist aufzuheben, sobald die Pflichtverletzung beseitigt ist.
    9.4. Der Anbieter kann den Account löschen, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung nicht unverzüglich beseitigt oder trotz Aufforderung nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.
    9.5. In Zweifelsfragen obliegt die Beweislast dem Nutzer. Dieser hat darzulegen und nachzuweisen, dass er sich entgegen des Verdachts des Anbieters in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bzw. diesen Nutzungsbedingungen verhalten hat bzw. ein Sperr- bzw. Löschgrund nicht vorliegt.
    9.6. Ungeachtet der Berechtigung zur Sperrung bzw. Löschung des Accounts bleibt der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer insgesamt zu kündigen und/oder sonstige weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Nutzer geltend zu machen.
  10. Schadensersatz / Haftungsfreistellung / Rechte Dritter
    10.1. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den Schaden zu ersetzen, der diesem aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Nutzers entsteht.
    10.2. Der Nutzer stellt den Anbieter im Falle der Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen von dessen Haftung gegenüber Dritten vollumfänglich frei. Er wird dem Anbieter hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich ortsüblicher und angemessener Anwaltskosten, Folgeschäden, entgangenen Gewinn u.ä. auf Nachweis erstatten. Das gilt nur dann nicht, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat.
    10.3. Werden durch die Nutzung der Software durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, so wird der Nutzer die vertragswidrige bzw. rechtswidrige Nutzung nach Aufforderung durch den Anbieter unverzüglich einstellen.
  11. Kündigung / Account-Löschung
    11.1. Die Nutzungsmöglichkeit des Accounts besteht auf unbestimmte Zeit. Kauft der Nutzer kostenpflichtige Leistungen, wie beispielsweise ein Abonnement, so gelten die dort konkret geregelten Vertragslaufzeiten.
    11.2. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, seinen Account zu löschen und damit die Nutzung zu beenden (Kündigung). Die Kündigung kann vom Nutzer in der Nutzer-Profilverwaltung eigentständig vorgenommen werden.
    11.3. Beendet der Nutzer kostenpflichtige Funktionalitäten selbst vorzeitig durch Kündigung oder anderweitig, so besteht – soweit die vorzeitige Beendigung nicht vom Anbieter zu vertreten ist – kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung bereits bezahlter Leistungen.
    11.4. Der Anbieter hat das Recht, die Nutzungsmöglichkeit für die kostenlose Nutzung nach rechtzeitiger, vorheriger Ankündigung Ankündigung zu löschen. Ungeachtet dessen kann der Anbieter die Nutzungsmöglichkeit jederzeit zum Ablauf des laufenden Abonnements des Nutzers ordentlich kündigen.
    11.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn

     

    • der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nachhaltig verstoßen hat, insbesondere bzgl. Ziffer 4, oder
    • über das Vermögen des Nutzers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
    • der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software schuldhaft trotz Abmahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist verletzt, oder
    • Umstände vorliegen, aufgrund derer der Anbieter vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Nutzer mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht mehr nachkommen kann, und der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Anbieter zur vernünftigen Überzeugung das Gegenteil nachweist.
  12. Haftung des Anbieters
    12.1. Bei Verträgen über kostenpflichtige Produkte haftet der Anbieter für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, stets nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    12.2. Bei einer nur einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter Kardinalpflichten) ist die Haftung – soweit der Schaden nicht Leib, Leben oder Gesundheit oder eine versprochene Garantie betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der jeweils vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    12.3. Bei Verträgen über kostenlose Leistungen hat der Anbieter unabhängig von den Regelungen der Ziffern 12.1. bis 12.2. gemäß dem gesetzlichen Haftungsmaßstab des § 521 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
    12.4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl des Anbieters als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
    12.5. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  13. Datenschutz / Geheimhaltung
    13.1. Der Nutzer wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Nutzer ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.
    13.2. Die Vertragsparteien werden separat Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
    13.3. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse des Nutzers, Stillschweigen zu bewahren und diese außer zur Erfüllung des Vertrags mit dem Nutzer weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
    13.4. Der Nutzer verpflichtet sich seine Endkunden (nutzende Personen des ID validators) vor Beginn des durch den Anbieter zu erbringenden jeweiligen Service eine informierte Einwilligungserklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen. Im Hinblick auf eine informierte Einwilligung ist dem Endkunden (nutzende Personen des ID validators) mindestens mitzuteilen, dass der Endkunden (nutzende Personen des ID validators) in die Speicherung und Verarbeitung der von ihm eingegebenen oder automatisch erfassten und aufgezeichneten personenbezogenen Daten einwilligt. Die im Einwilligungs-Template definierten personenbezogenen Daten müssen in der, dem Endnutzer vorgelegten, Einwilligungserklärung enthalten sein. Die Einwilligung umfasst auch den Umstand, dass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Aufklärung eines Missbrauchs der Plattform und zur Rechtsverfolgung auch bis zu 3 Monate über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus speichert, nutzt, verarbeitet und ggf. an Strafverfolgungsbehörden übermittelt.
    13.5. Die Speicherdauer muss in der Einwilligungserklärung benannt und minimal gehalten werden, da die Anforderung der Datensparsamkeit gilt. Grundsätzlich gilt die im Einwilligungs-Template als Aufgezeichnete Daten (Audio- und Videoaufzeichnungen) spätestens 3 Monate nach dem Erfassungszeitpunkt zu löschen. Die Speicherdauer der fallbezogenen Daten (Ausweisdaten, Gerätedaten etc.) hängt stark von den Anforderungen des Nutzers ab und kann damit individuell unter Berücksichtigung der Datensparsamkeit mit dem Anbieter vertraglich abgestimmt werden. Die Speicherdauer von Logs und Beweisdaten beträgt max. 12 Monate, außer es wurde basierend auf rechtlicher Erfordernis mit dem Nutzer eine andere Speicherfrist vertraglich vereinbart.
  14. EU-Plattform zur Online Streitbeilegung
    14.1. Die EU stellt eine Internet-Plattform zur online Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese OS-Plattform soll dazu dienen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Plattformen bei online geschlossenen Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen möglichst schnell und effektiv beizulegen. Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) weisen wir Sie daher auf den Link zur dieser OS-Plattform hin. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung können Sie hier aufrufen: Zur Online-Streitbeilegung
    14.2. Ebenfalls gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung nennen wir in diesem Zusammenhang zu Ihrer Kenntnis unsere E-Mail-Adresse: contact [at] widas.de
    14.3. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem solchen Verfahren auch nicht freiwillig teilnehmen.
  15. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
    15.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise informiert und auf die – hervorgehobenen – geänderten Passagen hingewiesen. In der Regel erfolgt der Hinweis durch Veröffentlichung per E-Mail  an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.
    15.2. Der Nutzer kann innerhalb von sechs (6) Wochen nach Information über die Neufassung den Vertrag mit dem Anbieter zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Nutzungsbedingungen in Textform kündigen. Erklärt er keine Kündigung, werden die geänderten Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil. Der Anbieter verpflichtet sich mit der Information über die Änderungen den Nutzer auf sein Sonderkündigungsrecht bzw. die Folgen einer Hinnahme der Änderung der Nutzungsbedingungen besonders hinzuweisen.
  16. Salvatorische Klausel
    Sollte eine der hier geregelten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Falle bemühen, die (teilweise) unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der (teilweise) unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.
  17. Rechtsordnung / Gerichtsstand / Abtretung / Aufrechnung / Kommunikation
    17.1. Für die Geltung dieser Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, wie des UN-Kaufrechts (CISG), Anwendung; Art. Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-Verordnung bleiben unberührt.
    17.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
    17.3. Vertragliche Rechte und Pflichten des Nutzers können ohne Zustimmung des Anbieters Dritten nicht abgetreten oder diesen übertragen werden.
    17.4. Der Nutzer kann die Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
    17.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an den Anbieter per E-Mail abgeben oder diese per Brief an den Anbieter übermitteln. Der Anbieter wiederum kann alle Erklärungen gegenüber dem Nutzer an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Nutzer als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerkonto angegeben hat.
    17.6. Liegen diese Nutzungsbedingungen in mehreren Sprachfassungen vor, so ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung rechtlich verbindlich.